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Tool · Gehaltsanalyse

Gehaltsrechner

Was verdienst du wirklich pro Stunde, und was nimmt die Einrichtung an dir ein? Zieh an den Reglern, die Ergebnisse rechnen live mit.

Wo arbeitest du?

Dein Gehalt & Arbeitszeit

1.500 €5.500 €
= 60 unbezahlte Stunden/Jahr ≈ 1.139 € Lohnraub/JahrÜberstunden sind nur vergütungspflichtig, wenn sie vom Arbeitgeber angeordnet, geduldet oder gebilligt wurden und Vergütungserwartung besteht (§ 612 BGB, BAG 5 AZR 359/16). Die Beweislast liegt bei dir, also Zeiten lückenlos dokumentieren (BAG 04.05.2022, 5 AZR 359/21: eigene Aufzeichnung = Anscheinsbeweis). Im TVöD-/AVR-Bereich gilt vorrangig die tarifliche Ausschlussfrist (§ 37 TVöD: 6 Monate); außerhalb tariflicher Regelungen gilt die regelmäßige Verjährung von 3 Jahren (§ 195 BGB).

Deine Einrichtung (vollstationär)

Pflegekasse zahlt: 1.319 €/Mon. · Gesamtkosten Heimplatz ca. 4.552 €/Mon. (Pflegekasse + Eigenanteil + Unterkunft + Investition)
Dein effektiver Stundenlohn auf gearbeitete Stunden
18,99brutto pro tatsächlich gearbeiteter Stunde
Ohne bezahlten Urlaub und Feiertage, inklusive unbezahlter Überstunden. Diese Zahl zeigt, was deine Arbeitszeit real wert ist. Sie ist keine Mindestlohn-Prüfgröße.
12,84 bis 14,20 € netto / Stunde · ca. 1.894 € bis 2.093 €/Monat netto (Schätzkorridor ±5 %, Steuerkl. I)
Auf bezahlte Vertragsstunden (166,8 h/Monat): 16,78 €/h brutto. Diese Zahl zählt für den Mindestlohnvergleich, denn Urlaub und Feiertage sind bezahlte Arbeitszeit.
⚠️ Dein Stundenlohn auf bezahlte Vertragsstunden (16,78 €/h) liegt unter dem Pflegemindestlohn für deine Qualifikation: 21,03 €/h (PflegeArbbV, Stufe 4, gültig bis 30.06.2027; ab 01.07.2027: 21,58 €/h). In Altenpflege und ambulanten Diensten ist das rechtswidrig. Dokumentiere die Differenz und sprich mit ver.di oder dem Betriebsrat/der MAV. Der Anspruch verfällt nach 6 Monaten (§ 37 TVöD bzw. tarifliche Ausschlussfristen).
Vergleich mit Tarifen & Mindestlohn

Dein Bruttogehalt von 2.800 € im Vergleich:

Mindestlohn Fachkraft (21,03 €/h)−709 €/Monat
3.509 €/Mon.
TVöD P8 (Stufe 1, 38.5 h/Wo.)−605 €/Monat
3.405 €/Mon.
TVöD P8 (Stufe 3, 38.5 h/Wo.)−910 €/Monat
3.710 €/Mon.
TVöD P8 (Stufe 5, 38.5 h/Wo.)−1.279 €/Monat
4.079 €/Mon.
Was die Einrichtung einnimmt

Für deine 12 Bewohnerinnen und Bewohner (PG 3) pro Monat:

54.624 €

= 12 × 4.552 € Gesamteinnahmen pro Person

Deine Lohnkosten: 6.3% (3.430 €)Rest: 93.7%
So verteilen sich die Einnahmen (Branchendurchschnitt):
Personalkosten gesamt (alle Beschäftigten)60%
Branchenüblich 55 bis 65 %, AOK-Pflegereport 2023
Verpflegung, Wäsche, Hygienemittel, Energie18%
Ca. 15 bis 22 % (variiert stark nach Einrichtung)
Verwaltung, IT, Versicherungen8%
Ca. 6 bis 10 %
Überschuss / Gewinn (bei privaten Trägern)8%
Ca. 3 bis 15 %; bei gemeinnützigen Trägern zweckgebunden
Rücklagen, Instandhaltung, Sonstiges6%
Individuell verschieden
Vier Hebel, die mehr bringen als der Rechner
  • Tarifbindung prüfen. Ist dein Träger an TVöD-P, AVR oder einen Haustarif gebunden? Wenn ja: rechnerischer Soll-Wert oben. Wenn nein: § 72 SGB XI verlangt für Pflegekassen-abrechnende Einrichtungen mindestens „tariflich orientierte" Vergütung.
  • Eingruppierung feststellen lassen. P 5 (Hilfskraft), P 7 (1-jährig examiniert), P 8 (3-jährig examiniert), P 9 (mit Funktion: Praxisanleitung, Wundmanagement, stellv. Leitung). Im weltlichen Betrieb hat der Betriebsrat ein Zustimmungsrecht zur Eingruppierung (§ 99 BetrVG); bei kirchlichen Trägern ist die MAV nach § 38 MVG.EKD bzw. § 36 MAVO nur anzuhören/mitzuberaten; die Eingruppierung selbst trifft der AG. Anspruch auf richtige Vergütung bleibt davon unberührt.
  • Ausschlussfrist beachten. § 37 TVöD und die meisten AVR: 6 Monate. Wer untertarifierte Bezahlung erst spät bemerkt und zu spät schriftlich geltend macht, verliert den Anspruch.
  • ver.di-Rechtsschutz. Beratung und Anwalt sind für Mitglieder kostenlos, aber erst nach 3 Monaten Mitgliedschaft. Also vor der Auseinandersetzung beitreten, nicht erst danach.

Keine Rechtsberatung. Dieses Tool ist eine Orientierungshilfe für Gespräche mit Betriebs-/ Personalrat, Mitarbeitervertretung, Gewerkschaft oder Aufsichtsbehörde. Es ersetzt keine Einzelfall-Prüfung; Fehler, Auslassungen und Veralterung der zugrundeliegenden Werte sind möglich.

Netto-Beträge sind grobe Schätzungen mit ±5 %-Korridor. Für eine präzise Berechnung den BMF-Lohnsteuerrechner nutzen. Pflegemindestlohn-Werte gelten gestaffelt nach 7. PflegeArbbV (BMAS, gültig bis 30.09.2028); die Datumsumschaltung erfolgt automatisch zum 01.07.2026 und 01.07.2027. Tarif- und Einrichtungswerte variieren erheblich nach Bundesland und Träger.

Bei rechtlichen Folgen: ver.di-Rechtsschutz (kostenlos für Mitglieder ab 3 Monaten Mitgliedschaft) oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Verbindliche Werte (Tarif, PflegeArbbV, PpUGV) stehen im Bundesanzeiger oder im jeweiligen Tarifvertrag.

Quellen (Stand Mai 2026)
  • · § 43 SGB XI, Werte nach PUEG-Dynamisierung 01.01.2025
  • · 7. PflegeArbbV, gestaffelt bis 01.07.2027, gültig bis 30.09.2028 (BMAS)
  • · TVöD-P Entgelttabelle ab 01.04.2026 (ver.di, Tarifabschluss April 2025)
  • · vdek-Pflegemarktbarometer 01/2026 (Eigenanteile vollstationär)
  • · § 72 SGB XI (Tariftreue Pflegeeinrichtungen seit 01.09.2022)
  • · § 137k SGB V / KHPflEG (Pflegebudget Krankenhaus)