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Tool · Personalschlüssel

Besetzungscheck

Ist eure Besetzung legal? Vergleiche gesetzliches Minimum, wissenschaftliches Optimum und den realen Pflegebedarf, mit Ampel und klarer Handlungsempfehlung.

Pflegesetting

Pflegegrade der Bewohnerinnen und Bewohner

Wie viele Personen haben jeweils welchen Pflegegrad? Gesamt: 18 Personen

PG 1
22 Min./Tag
0
PG 2
45 Min./Tag
3
PG 3
75 Min./Tag
8
PG 4
110 Min./Tag
5
PG 5
150 Min./Tag
2

Akuter Mehraufwand

Bestimmte Situationen erhöhen den Pflegeaufwand deutlich über den durchschnittlichen Bedarf hinaus. Gib an, wie viele Bewohnerinnen und Bewohner davon betroffen sind.

Demenz mit herausforderndem Verhalten (BPSD)
+40 Min./Tag · Behavioral and Psychological Symptoms of Dementia (BPSD): Weglauftendenz, Agitation, Schlafstörungen. Quelle: AWMF-Leitlinie Demenz 2023.
0
Erhöhtes Sturzrisiko (Morse Score ≥ 45)
+20 Min./Tag · Personen mit hohem Sturzrisiko benötigen häufigere Kontrollen und begleitete Mobilisierung. Quelle: Morse Fall Scale.
0
Komplexe Wundversorgung (Dekubitus, Ulcus)
+30 Min./Tag · Verbandswechsel, Wunddokumentation, Lagerungsintervalle bei Dekubitus Grad III/IV oder chronischen Wunden.
0
Palliativversorgung / sterbender Mensch
+60 Min./Tag · Intensive Begleitung, Symptomkontrolle, Schmerzmanagement, Angehörigenbegleitung. Häufig 1:1-Betreuung notwendig.
0
Isolierungspflichtige Erkrankung (MRSA, Noro, etc.)
+25 Min./Tag · An- und Ablegen der Schutzausrüstung, gesonderte Hygieneprotokolle erhöhen den Zeitaufwand je Kontakt erheblich.
0
Freiheitsentziehende Maßnahmen (richterlich genehmigt)
+20 Min./Tag · Regelmäßige Kontrollen nach Betreuungsrecht, Dokumentation, Pflege in eingeschränkter Mobilität.
0
Künstliche Ernährung (PEG-Sonde, parenterale Ernährung)
+25 Min./Tag · Sondenpflege, Applikation, Komplikationskontrolle erhöhen den Zeitbedarf regelmäßig.
0
Postoperative Phase (≤72 h nach OP)
+35 Min./Tag · Engmaschiges Monitoring, Wundkontrolle, Schmerzmanagement, ggf. Drainagen.
0

Aktuelle Besetzung

Fachkraftquote: 50% · Vorgeschrieben: ≥50%

Unterhalb des Optimums
18 Bewohnerinnen und Bewohner · Ø PG 3.3

Pflegezeitbedarf (Schicht)

Benötigt
793 Min.
Basis: 793 Min.
Verfügbar
1200 Min.
4 Kräfte × 300 Min.
Deckungsgrad151 %

Personalschlüssel & Fachkraftquote

1:5
Ist (real)
1:5
Mindest (PeBeM-Stufe)
1:3
PeBeM-Soll voll

Untergrenze ≠ Sollbesetzung. PpUGV-Werte sind strafbewehrte Mindestmaße, kein Ziel. Die rechte Spalte zeigt den fachlich angemessenen Bedarf (PPR 2.0, PeBeM oder fachliche Empfehlung, je nach Setting). Anrechnung Pflegehilfskräfte in diesem Bereich: max. 50 % (nach Anlage zur PpUGV bzw. landesrechtlicher Regelung).

Fachkraftquote
50 %
Vorgeschrieben: ≥50%Optimal: ≥50%
Methodische Hinweise (Stand 05/2026): Im Krankenhaus liegt der rechtlich bindende Maßstab in der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV): Sie definiert Unter­grenzen je Station, Tag/Nacht und ist sanktions­bewehrt (§ 137j SGB V). PPR 2.0 (§ 137k SGB V) ist der Soll-Personal­bedarf; Erfassung seit 01.01.2024, Vollanwendung 2025/26. In der Altenpflege gilt PeBeM (§ 113c SGB XI) als Personal­bemessung. Pflegezeitbedarfe hier sind didaktische Annäherungen über Pflegegrade. Akut­zuschläge nach klinischen Leitlinien (AWMF, DIVI, DNQP-Expertenstandards). Setting-spezifische Quelle: § 113c SGB XI; PeBeM-Abschlussbericht (Rothgang/Müller/Unger, Uni Bremen 2020); Landes-HeimPersV / WTG-DVO. Alle Werte sind Richtwerte.

Keine Rechtsberatung. Dieses Tool ist eine Orientierungshilfe für Gespräche mit Betriebs-/ Personalrat, Mitarbeitervertretung, Gewerkschaft oder Aufsichtsbehörde. Es ersetzt keine Einzelfall-Prüfung; Fehler, Auslassungen und Veralterung der zugrundeliegenden Werte sind möglich.

Der Besetzungscheck vergleicht eingegebene Ist-Werte mit Mindestvorgaben und arbeitsmedizinischen Empfehlungen. Eine Verletzung dieser Werte ist starkes Indiz für rechts- und fachfremde Unterbesetzung, ersetzt aber keine offizielle PpUGV-Prüfung durch InEK/Aufsicht. Verbindlich: die jeweils aktuelle PpUGV-Fassung im Bundesgesetzblatt.

Bei rechtlichen Folgen: ver.di-Rechtsschutz (kostenlos für Mitglieder ab 3 Monaten Mitgliedschaft) oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Verbindliche Werte (Tarif, PflegeArbbV, PpUGV) stehen im Bundesanzeiger oder im jeweiligen Tarifvertrag.